Die Kompostierungsanlage

Kompostierbare Gartenabfälle aus Privathaushalten sollten, sofern möglich, auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Ist eine Eigenkompostierung nicht möglich, kann eine kostenpflichtige Anlieferung auf der Grünabfallkompostierungsanlage des WBH erfolgen. Der angelieferte Grünabfall wird zu Kompost verarbeitet. Die Qualität des Kompostes wird durch externe Gutachter ständig überwacht. Der Kompost eignet sich hervorragend als Dünger und Bodenverbesserung für den Hausgarten. Er kann in der Grünabfallkompostierungsanlage erworben werden.


 

Standort & Erreichbarkeit
Grünabfallkompostierungsanlage
Hohenlimburger Str. 7
58093 Hagen
Telefon:  02331 3677-164
Fax:        02331 3677-5810

Öffnungszeiten
montags bis freitags von  07:30 - 12:00 und 12:45 - 15:30 Uhr
samstags von  08:00 - 12:30 Uhr

Gebühren an der Kompostierungsanlage (gültig ab 15.07.2024)

Preise für gewerbliche und private Anbieter

  • Bis 100 l pauschal 3,00 €  für lose gelieferten Grünabfall ohne Kompostabnahme.

  • Bis 300 l pauschal 7,50 €  für lose gelieferten Grünabfall ohne Kompostabnahme.

  • Bis 500 l pauschal 12,00 €  für lose gelieferten Grünabfall ohne Kompostabnahme.

  • Bis 5 m³  24,00 €/m³ für lose gelieferten Grünabfall ohne Kompostabnahme.

  • Bis 5 m³  14,00 €/m³ für lose gelieferten Grünabfall bei anteiliger Kompostabnahme (4:1).

  • Ab 5 m³ 20 €/m³ für lose gelieferten Grünabfall ohne Kompostabnahme.

  • Ab 5 m³ 14,00 €/m³ für lose gelieferten Grünabfall bei anteiliger Kompostabnahme (4:1).

  • 8,00 €/m³ Verkauf von Kompost an gewerbliche und private Kunden (Verpackung wird nicht mitgeliefert).

  • 25,00 €/m³ Mischerde aus Kompost, Spielsand und Lehmboden frei Kompostierungsanlage.

  • Für stark verschmutzte Anlieferungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15,- €/m³ erhoben.

Seit März 2000 werden durch den Hagener Entsorgungsbetrieb kostenlose Grünschnittsammlungen in den einzelnen Stadtteilen in Hagen durchgeführt.

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen
Kompostierbare Garten- und Parkabfälle (Abfallschl.-Nr.: 200201): 

  • Gehölzschnitt
  • Pflanzen aus Beetabräumarbeiten
  • Laub und Rinde
  • Wurzelstöcke und Stammholz (max. 15 cm Durchmesser, max. 100 cm Länge)
  • Rasenschnitt (privat ganzjährig, gewerblich nicht vom 01.05. - 31.08 eines Jahres).

Bei den Sammlungen von Strauch- und Grünschnitt an den Samstagen von März bis Oktober werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen.
Dieses Angebot gilt nicht für gewerbliche Betriebe.